Universal Peace Foundation Europe e.V. Minute of Peace — die tägliche Praxis →

Kinderschutz

Kinder und Jugendliche üben bei uns nur unter Bedingungen, die wir hier vollständig benennen. Eltern sollen vor der Anmeldung wissen, was gilt.

Das Konzept

  1. 01

    Erweitertes Führungszeugnis

    Alle Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, legen dem Vorstand ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor, vor der ersten Einheit und danach im Abstand von fünf Jahren. Die Vorlage wird dokumentiert; das Zeugnis selbst wird nicht aufbewahrt.

  2. 02

    Ansprechperson für Sorgen

    Bis zur Benennung erreichen Sie den Vorstand unter info@upfeurope.org; jede Meldung wird innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

  3. 03

    Selbstverpflichtung

    Alle Aktiven unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung zu Grenzen, Sprache, Körperkontakt und Umgang mit Fotos. Einzelsituationen ohne Sichtkontakt zu weiteren Erwachsenen finden nicht statt.

  4. 04

    Einwilligung zur Teilnahme

    Die Teilnahme setzt die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus. Sie umfasst Notfallkontakt, relevante Hinweise zur Gesundheit und die Erlaubnis zum Nachhauseweg.

  5. 05

    Einwilligung für Fotos

    Getrennt von der Teilnahme und jederzeit widerrufbar. Ohne Einwilligung wird kein Bild ausgeliefert — die Freigabe ist als Merkmal im Quelltext hinterlegt, nicht als Absicht.

  6. 06

    Verfahren bei einem Verdacht

    Wahrnehmung notieren, keine eigene Befragung des Kindes, unverzügliche Information der Ansprechperson, Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft und, wenn geboten, des Jugendamts. Der Schutz des Kindes hat Vorrang vor dem Ansehen des Vereins.

  7. 07

    Schulung

    Alle Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit nehmen jährlich an einer Kinderschutzschulung teil. Die Teilnahme wird dokumentiert.

Konzept als PDF

Das vollständige Kinderschutzkonzept senden wir auf Anfrage zu.