Kinderschutz
Kinder und Jugendliche üben bei uns nur unter Bedingungen, die wir hier vollständig benennen. Eltern sollen vor der Anmeldung wissen, was gilt.
Das Konzept
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01
Erweitertes Führungszeugnis
Alle Personen, die mit Minderjährigen arbeiten, legen dem Vorstand ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vor, vor der ersten Einheit und danach im Abstand von fünf Jahren. Die Vorlage wird dokumentiert; das Zeugnis selbst wird nicht aufbewahrt.
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02
Ansprechperson für Sorgen
Bis zur Benennung erreichen Sie den Vorstand unter info@upfeurope.org; jede Meldung wird innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
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03
Selbstverpflichtung
Alle Aktiven unterzeichnen eine Selbstverpflichtungserklärung zu Grenzen, Sprache, Körperkontakt und Umgang mit Fotos. Einzelsituationen ohne Sichtkontakt zu weiteren Erwachsenen finden nicht statt.
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04
Einwilligung zur Teilnahme
Die Teilnahme setzt die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten voraus. Sie umfasst Notfallkontakt, relevante Hinweise zur Gesundheit und die Erlaubnis zum Nachhauseweg.
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05
Einwilligung für Fotos
Getrennt von der Teilnahme und jederzeit widerrufbar. Ohne Einwilligung wird kein Bild ausgeliefert — die Freigabe ist als Merkmal im Quelltext hinterlegt, nicht als Absicht.
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06
Verfahren bei einem Verdacht
Wahrnehmung notieren, keine eigene Befragung des Kindes, unverzügliche Information der Ansprechperson, Einschaltung einer insoweit erfahrenen Fachkraft und, wenn geboten, des Jugendamts. Der Schutz des Kindes hat Vorrang vor dem Ansehen des Vereins.
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07
Schulung
Alle Aktiven in der Kinder- und Jugendarbeit nehmen jährlich an einer Kinderschutzschulung teil. Die Teilnahme wird dokumentiert.
Konzept als PDF
Das vollständige Kinderschutzkonzept senden wir auf Anfrage zu.