Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir streben für diese Website die Konformität mit WCAG 2.2 Stufe AA an und benennen offen, wo wir sie noch nicht erreichen.
Angestrebter Standard
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, in Verbindung mit EN 301 549. Die Prüfung erfolgt durch Selbstbewertung: Tastaturbedienung, Kontrastmessung in hellem und dunklem Erscheinungsbild, Test mit Bildschirmleseprogramm und Prüfung bei 200 Prozent Vergrößerung.
Was umgesetzt ist
Sprungmarke zum Inhalt, durchgehende Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus, eine h1 pro Seite und korrekte Überschriftenordnung, Beschriftungen und Fehlermeldungen in Formularen mit Angabe, wie der Fehler zu beheben ist, Textalternativen für alle inhaltstragenden Bilder, Kontrastwerte von mindestens 4,5:1 für Text in beiden Erscheinungsbildern, vollständige Berücksichtigung von prefers-reduced-motion sowie eine Textgröße, die ohne Verlust von Inhalt vergrößert werden kann.
Bekannte Einschränkungen
Auf Anfrage zur Verfügung gestellte PDF-Dateien, insbesondere Satzung und Kinderschutzkonzept, sind noch nicht getaggt und damit nicht vollständig barrierefrei. Auf Wunsch senden wir die Inhalte als reinen Text.
Die statische Anfahrtsskizze ersetzt eine interaktive Karte; die Wegbeschreibung steht zusätzlich als Text daneben.
Barriere melden
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie an info@upfeurope.org mit der betroffenen Seite und, wenn möglich, der verwendeten Technik. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und nennen einen Termin für die Behebung. Auf Wunsch stellen wir den Inhalt in einer zugänglichen Form bereit.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt unsere Antwort aus Ihrer Sicht unbefriedigend, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.